Unfälle zu vermeiden und Ausfallzeiten reduzieren: Das sind die Ziele bei der Umsetzung der verbindlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der mitgeltenden Richtlinien und Normen. Ein Einblick in die gesetzlichen Vorgaben für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze sowie drei praktische Tipps zur Gestaltung eines gesunden Arbeitsumfeldes gibt es hier.
Die wichtigsten Vorgaben für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
Die ArbStättV umfasst Mindestvorgaben für ein vor Unfällen und Erkrankungen geschütztes Arbeitsumfeld. Mitgeltende ergonomische Vorgaben finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) sowie in den EU-Normen DIN EN ISO 9241 und DIN EN ISO 10075.
Bei der Begehung des Büros in Hinblick auf Sicherheit, Mitarbeiterschutz und Ergonomie sollten zunächst folgende Aspekte im Fokus stehen:
- Das Mindestmaß für einen Arbeitsplatz beträgt 1,5 Quadratmetern. („Wohlfühl-Atmosphäre“ fordert eine weitaus höhere Quadratmeterzahl)
- Eine blendfreie Ausrichtung der Bildschirme / Monitore auf der Tischfläche (matte Tischbeschichtungen sind förderlich)
- Höhenverstellbare Stühle und Tische, um der individuellen Körpergröße des Mitarbeiters angepasst werden zu können. Das Mobiliar sollte dabei einen Beinwinkel von mehr als 90 Grad ermöglichen
- Der Abstand zwischen Sitzposition und dem Winkel zum Bildschirm und zur Tastatur muss individuell eingestellt werden
- Eine gute Raumbelüftung mit etwa 60 Prozent bis 80 Prozent Luftfeuchtigkeit (Ventilatoren und Luftbefeuchter wirken Ermüdungserscheinungen durch trockene Heizungsluft entgegen)
- Augenschonende und konzentrationsfördernde Raumbeleuchtung (optimal ist Tageslicht)
- Absolutes Rauchverbot im Büro
Der gesunde Büroarbeitsplatz – das ist nicht Tisch und Stuhl allein
Ganz gleich, ob im Einzelbüro, im Großraumbüro oder im Home Office, an einem reinen Bildschirmarbeitsplatz oder an einem Arbeitsplatz zur Erfüllung von gemischten Aufgaben:
Eine Arbeitsplatzausstattung, die konsequent auf gesundes und effizientes Arbeiten zugeschnitten ist, fordert die Koordination von vielen großen und kleinen Puzzleteilen:
Ein auf die Körperhöhe des sitzenden Menschen anpassbarer Schreibtisch und eine höhenmäßig anpassbare Bestuhlung, welche ausreichend Beinfreiheit bietet und über eine ergonomisch geformte Rückenlehne mit Lendenwirbelstütze verfügt, entlastet den Körper bei längerem Sitzen. Der Art des Bodens angepasste Rollen schonen nicht nur die Fußbodenbeläge, sondern verbessern zugleich die Leichtgängigkeit des Bürostuhles und somit den Arbeitskomfort. Wie beim Online-Fachhändler KAISER+ KRAFT gibt es speziell Anbieter mit beratender Unterstützung und einem inspirierenden Sortiment für die Zusammenstellung einer zeitgemäßen, gesundheitsfördernden Büroausstattung.
Das vollständig papierlose Büro ist bis heute nicht existent: Dem Materialanfall angepasste Sortierablagen für den Schreibtisch und beispielsweise Ordner-Drehsäulen erleichtern knie- und rückenschonend einen raschen Zugriff auf alles Notwendige.
Drei Tipps für eine gesunde Arbeitsplatzgestaltung
Oft vernachlässigt wird es, darauf zu achten, dass Mitarbeiter ihre Pausenzeiten nehmen. Nicht wenige Mitarbeiter lassen sich für einen Gang an die frische Luft motivieren.
Es heißt, dass langes Sitzen das neue Liegen sei, da es sich auf längere Sicht ähnlich negativ auf die körperliche und geistige Fitness auswirkt wie die Horizontallage. Ein von Zeit zu Zeit engagierter Fitness-Couch beispielsweise, der die Mitarbeiter individuell direkt am Schreibtisch für kleine Gymnastik-Einheiten während der Arbeitszeit motiviert, kann hier förderlich sein.
Eine unternehmerische Weisung, welche die Mitarbeiter dazu aufruft, ihren Arbeitsplatz zum Informationsaustausch mit Kollegen nicht zu verlassen, sondern die Dinge stattdessen telefonisch zu regeln, wirkt dem natürlichen Bewegungsdrang entgegen und ist deshalb zu vermeiden (häufige Praxis beispielsweise in Call-Centers).
Last, but not least: Gelebte Wertschätzung für Menschen im Büro
Zu Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesunderhaltung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz verpflichtet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die mitgeltenden Richtlinien und Normen. Hierbei handelt es sich um Minimalanforderungen. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zum Wohle der Mitarbeitergesundheit und nicht zuletzt der Mitarbeiterzufriedenheit macht es Sinn, über die Vorschriften hinaus über eigene Maßnahmen bei der firmenspezifischen Gestaltung eines gesunden Arbeitsumfeldes nachzudenken.